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Anklage wegen tätlichem Angriff auf "Polizeimilitär" 1853

Anklage gegen Friedrich Blume wegen tätlichem Angriff auf "Polizeimilitär"

Im Jahr 1853 hat es eine Anklage gegen Friedrich Carl Blume und seinen zu diesem Zeitpunkt 18-jährigen Sohn August Carl Blume gegeben, in der Polizeiakte ist die Rede von Beleidigung und tätlicher Auseinandersetzungen gegen das „Polizeimilitär“. Im Oktober 1853 begibt sich die Familie mit ihren sieben Kindern laut der offiziellen Auswandererlisten von Hamburg aus mit dem Schiff auf die Reise nach New York. Ob die Auswanderung in einem direkten Zusammenhang mit der Anklage steht, oder ob die Eltern für Ihre Kinder ein besseres Leben in den USA suchten, bleibt unklar. Friedrich Carl Blume wird im April von dem Vorwurf freigesprochen, sein Sohn August dagegen muss nach einem Schuldspruch für sieben Tage ins Gefängnis und muss eine Geldstrafe entrichten. Auf jeden Fall ist die Familie spätestens 1856 wieder in Bad Gandersheim wohnhaft. Unter Umständen hat die Auswanderung nie stattgefunden?

Acht Jahre vor Friedrich Carl Blume und seiner Familie war im August 1845 der 1795 geborene Schuhmacher Johann Christoph Georg Mügge aus der Stadt Bad Grund, zu der auch der Ort Teichhütte gehört, mit seiner Frau Dorothee Wilhelmine Thiele (Geboren am 15.09.1797 in Förste) und sechs Kindern in die USA ausgewandert. Für diese Familie ist belegt, dass sie nach Evansville im Staat Indiana gezogen sind.

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